A+ R A-

Auch Haushalte, die mit Holzpellets heizen, werden rückwirkend finanziell entlastet. Vorgesehen ist eine Unterstützung von maximal € 2.000 pro Privathaushalt. Um den Zuschuss zu beantragen, muss eine Rechnung für die Bestellung von Pellets eingereicht werden, die vor dem 1. Dezember 2022 ausgestellt wurde.

Der Preis für Pellets wird auf einen Referenzpreis gedeckelt, der dem Doppelten des Vorjahresdurchschnitts entspricht. Bis zu dieser Grenze muss die Verteuerung allein getragen werden. An den darüberliegenden Kosten beteiligt sich der Staat mit 80 %. Ausgezahlt wird der Betrag von der jeweiligen Landesregierung. Es gilt eine Bagatellgrenze von € 100.
In Berlin können bereits Anträge auf den Zuschuss gestellt werden.

 

Für den geplanten Härtefallfond werden € 1,8 Milliarden bereitgestellt.

 

Auch für kleine und mittlere Unternehmen, die durch die gestiegenen Energiekosten außergwöhnlich belastet sind, hat die Bundesregierung finanzielle Hilfen in Aussicht gestellt. Hier liegt die Ausgestaltung der Antragsstellung und Abwicklung in der Hand der Bundesländer. In mehreren Bundesländern können die Härtefallhilfen bereits beantragt werden.

 

* Infos zur Quelle und Erhebungsgrundlage auf www.depi.de/pelletspreis-wirtschaftslichkeit. © Deutsches Pelletinstitut GmbH, Stand 12/2022.

 

Heizung Sanitär Stieler

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.